Kontaktadressen: 

 

Chössi-Theater

Postfach 

CH-9620 Lichtensteig

E-Mail: sekretariat@choessi.ch

 

 

 

1. Grundsatz

Das Chössi-Theater wird vom Verein Chössi-Theater betrieben und von diesem in erster Linie genutzt. Es kann aber auch an Familien, Vereine, Firmen, Gesellschaften, Behörden usw. vermietet werden. Das Chössi wird nur an Vereinsmitglieder vermietet.

 

Für die Vermietung stehen je nach Vereinbarung folgende Räume zur Verfügung:

Restaurant und Küche (max. 60 Personen)

Theater (max. 120 Personen)

Gartenbeiz (nur nach besonderer Abmachung)

Künstlergarderoben

WC-Räume, Damen und Herren

 

 

2. Aufsicht

Die Benutzer haben sich nach den Anordnungen dem Chössi-Verantwortlichen oder dessen Stellvertreter zu richten. Spezielle Wünsche oder Vereinbarungen sind mit ihm zu regeln. 

 

Jeder Mieter hat gegenüber dem Chössi-Theater eine verantwortliche Person zu bezeichnen.

 

Die Übergabe erfolgt an den abgemachten Terminen.

 

3. Mietpreis

Der Mietpreis beträgt für eine Benutzung eines Tages:

- Restaurant, Küche mit allen Küchengeräten Fr. 350.-

- Theater mit allen technischen Einrichtungen Fr. 350.-

- Theater und Restaurant gemeinsam Fr. 600.-

- Technische Betreuung (nach Aufwand)

- Reinigung (nach Aufwand)

 

Im Mietpreis sind folgende Leistungen inbegriffen: kleine Reinigung, Strom, Heizung, Wasser, Geschirr, Gläser und Besteck für 60 Personen

 

Nicht inbegriffen sind: 

- Stimmen des Flügels (darf nur durch Klavierbauer Urs Naef, Rickenstrasse 33, 

9630 Wattwil, Telefon 071 988 37 83 erfolgen!)

- Tisch- und Bettwäsche aus Eigentum Chössi-Theater

- Grosse Reinigung, falls Raum nicht besenrein und aufgeräumt abgegeben wird. 

- Entsorgung des Abfalls (Sackgebühren)

 

Bei der Übergabe durch den Chössi-Verantwortlichen wird ein Schlüssel abgegeben. Bei Verlust ist die gesamte Schlüssel-Anlage zu ersetzen, der Mieter trägt diese Kosten.

 

Die Getränke können vom Chössi-Theater bezogen werden. Die Abrechnung erfolgt gemäss Getränkepreisliste. Selbst mitgebrachte Getränke-Gebinde müssen vom Mieter entsorgt werden. Die Verpflegung muss mitgebracht werden. Die Küche steht mit ausreichenden Apparaten und Küchengeschirr zur Verfügung.

 

Die Abrechnung für die Benutzung und die Getränke ist 10 Tage nach der Benutzung zu begleichen. 

 

4. Reinigung

Alle Räume des Chössi-Theaters und -Restaurants sind nach der Vermietung in einwandfreiem Zustand am abgemachten Zeitpunkt dem Chössi-Verantwortlichen zu übergeben. Insbesondere sind folgende Arbeiten zu erledigen:

 

- Pfannen, Geschirr, Besteck und Gläser müssen abgewaschen und in die 

entsprechenden Schränke und Schubladen verräumt werden.

- Backöfen, Kochherde, Geschirrspüler und Küchengeräte sind zu reinigen.

- Das selbst mitgebrachte Dekorationsmaterial, die Tischtücher und Servietten sind 

zu entfernen und zusammen mit dem Kehricht zu entsorgen.

- Vom Chössi-Theater genutzte Tischtextilien und Wäsche ist in der Küche auf einem 

Tisch zu deponieren

- Die Stühle werden auf die sauberen Tische gestellt.

- Alle Ablageflächen und Abwaschbecken sind mit geeigneten 

Reinigungsmitteln (im Gang/Schrank) zu putzen.

- Die Böden sind zu wischen und feucht aufzunehmen.

- Die sanitären Einrichtungen sind ebenfalls zu reinigen.

- Die Abrechnung über die genutzen Getränke und weiterer Unkosten ist vorzulegen.

 

Ist dies nicht oder nur zum Teil der Fall, ist der Chössi-Verantwortliche berechtigt, ein Reinigungsinstitut für die Nachreinigung zu beauftragen. Die Kosten werden nach Aufwand vollumfänglich dem jeweiligen Mieter verrechnet.

 

5. Haftung

Der Verein Chössi-Theater als Vermieterin lehnt für Unfälle und Schäden, die im Zusammenhang mit der Benützung entstehen, ausdrücklich ab.

 

Für Diebstähle jeglicher Art wird durch den Verein Chössi-Theater jede Haftung abgelehnt.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden, welche bei der Benützung der Mietsache entstehen.

 

Der Mieter verpflichtet sich, zur Mietsache Sorge zu tragen.

 

Fehlendes Inventar, zerbrochenes Geschirr oder anderes defektes Material ist dem Chöss-Verantwortlichen bei der Rückgabe zu melden und zu bezahlen.

 

6. Sorgfaltspflicht 

Alle Benützer sind Verpflichtet, zum Chössi-Theater und dessen Einrichtungen Sorge zu tragen.

 

Rauchen ist nur im Garten und im Restaurant erlaubt und insbesondere in den Garderoben streng verboten! Abgebrannte Zigaretten sind fachgerecht zu entsorgen.

 

Mietern und Benützern, deren Benehmen zu Klagen Anlass gibt, wird eine spätere Vermietung verweigert.

 

Bei sehr groben Verstössen gegen die allgemeine Verhaltensregeln können die Mieter und Benützer weggewiesen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Mieten.

 

7. Allgemeines

Im selben Gebäude wohnen weitere Mieterinnen und Mieter. Es ist auf diese Personen Rücksicht zu nehmen. Ein Teil der Räumlichkeiten (Beispiel Gang) werden auch von den Bahnhalle-Mietern genutzt. Die Benutzung der Gartenbeiz (betonierter Platz) ist nur nach Absprache erlaubt. Am Sonntag sind vor 11 Uhr keine Veranstaltungen im Restaurant möglich.

 

Sämtliche Programmteile, die lauter sind, als die übliche Zimmerlautstärke, haben im Theater stattzufinden. Im Restaurant und im Garten ist insbesondere auf die direkt darüber liegende Wohnung Rücksicht zu nehmen. Mit Ausnahme vom Freitag- und Samstagnacht darf das Restaurant nur bis maximal 23.30 Uhr genutzt werden.

 

Für die Schlüsselübergabe und die nötige Instruktion nimmt der Mieter ein bis zwei Tage vor dem Anlass Kontakt mit dem Chössi-Verantwortlichen oder dessen Stellvertreter auf.

 

Beim Verlassen des Lokals sind alle Geräte und Apparate sowie die Heizung und Lüftung abzustellen.

 

Das Licht ist zu löschen und alle Türen sind zu schliessen.

 

Es dürfen keine Esswaren in den Kühlschränken zurückgelassen werden.

 

Für die Entsorgung des Kehrichts ist der Mieter zuständig.

 

8. Strafbestimmungen 

Dieses Benützerreglement bildet einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages.

 

Der Mieter akzeptiert sämtliche Punkte und erklärt mit der Unterschrift des Mietvertrages, dass er damit einverstanden ist.

 

Bei Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen und nicht gütlich geregelt werden können, gilt der Gerichtsstand Lichtensteig.

 

Das Doppel dieses Vertrags ist innert 30 Tagen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, andernfalls entfällt die Mietreservation.